Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle
Verträge zwischen der Firma F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH,
Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg – im Folgenden F+U genannt –
und dem Teilnehmer – im Folgenden Teilnehmer genannt – über
die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
sowie
von der F+U vermieteten Unterkünfte (Wohnheime und
Gastfamilien). Die weibliche Form ist der männlichen Form in
diesem
Dokument gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung
und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form
gewählt.
2. Allgemeines
An den Bildungsmaßnahmen der F+U kann jede Person teilnehmen.
Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen
vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung
für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach
SGB III in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme
besteht nicht. Zimmer werden nur im Zusammenhang mit
einer bei der F+U gebuchten Bildungsmaßnahme vermietet.
3. Regelungen zu Urlaub, Feiertagen, Teilnehmerzahl
3.1 Der an gesetzlichen Feiertagen ausgefallene Unterricht wird
am Ende des Kurses nachgeholt. Aus Planungsgründen muss
das Nachholen des Unterrichts schriftlich bis spätestens
14:30 Uhr am Vortag beantragt werden.
3.2 Auf Wunsch der Teilnehmer führen wir die Kurse auch bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 durch: Kürzung
des Unterrichts um 25 % bei 3-5 und um 50 % bei nur ein
oder zwei Teilnehmern. Zum Ausgleich kann ein anderer
Gruppenkurs belegt werden. In Ausnahmefällen kann die
Höchstteilnehmerzahl überschritten werden, den Teilnehmenden
steht es frei, einen anderen Kurs der gleichen Niveaustufe
zu belegen.
3.3 Aussetzung des Sprachkurses (Urlaub) – Der Teilnehmer hat
die Möglichkeit, innerhalb des jeweils gebuchten Kurses eine
Aussetzung des Kurses für einen Zeitraum von maximal 2
Kurswochen pro 12 Wochen zu beantragen. Bei rechtzeitiger
Beantragung und Genehmigung setzt der gebuchte Kurs für
den beantragten Zeitraum aus, das Kursende verschiebt sich
entsprechend des beantragten Zeitraumes auf einen entsprechend
berechneten späteren Termin. Die Fristen für die
Beantragung sind je nach Kurs wie folgt:
a. Intensivkurse: je Kursquartal (12 Kurswochen) maximal zwei
Kurswochen (Montag – Freitag); Beantragung spätestens
bis Donnerstag, 16:00 Uhr, vor „Urlaubsbeginn“.
b. Abendkurse: Beantragung bis spätestens 16:00 am Kurstag.
c. Einzelunterricht, geschlossene Kleingruppen, Firmentraining:
Eine kostenlose Terminabsage ist bis spätestens 14:00 Uhr
am Vortag möglich. Termine am Montag müssen bis spätestens
Samstag um 14:00 Uhr abgesagt werden.
4. Anmeldung und Vertragsschluss
4.1 Für jede Bildungsmaßnahme und jede Anmietung einer Unterkunft
ist das Anmeldeformular der F+U Rhein-Main-Neckar
gGmbH auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer
die Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
4.2 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der F+U kommt
zustande, wenn die Anmeldung von der F+U schriftlich per
Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind
nach Erhalt der Rechnung bis spätestens vier Wochen vor
Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Bei einer Anmeldung von weniger als zwei Wochen
vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt
der Rechnung fällig
5.2 Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann
eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Unterkunft kann in
monatlichen Raten gezahlt werden. Preisermäßigungen gelten
nur bei einer Vorauszahlung der vollständigen Kurs- bzw.
Unterkunftsgebühren entsprechend der gültigen Preisliste.
Alle Raten müssen spätestens zum Ende des Kurses bzw. des
Mietverhältnisses beglichen sein.
5.3 Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen
Dritter.
5.4 Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50
je Mahnung erhoben. Dem Kursteilnehmer steht es frei, den
Nachweis zu führen, dass der F+U kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
5.5 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die
für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
5.6 Der Rechnungsbetrag kann bar, per EC-Karte, Banküberweisung
oder per Kreditkarte (Visa, Master) beglichen werden.
Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):
F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH
HypoVereinsbank
IBAN: DE38 6722 0286 0031 7684 03
BIC: HYVEDEMM479
6. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
6.1 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme
vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung
ist der Posteingang bei der F+U entscheidend. Die Rücktrittserklärung
bzw. die Kündigung muss bei der Verwaltungsstelle
der F+U, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg in Textform eingegangen
sein.
6.2 Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der F+U für die
deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt
wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich
entstandener Kosten wie z. B. für Porto (z. B. DHL), der Bankspesen
und einer Verwaltungsgebühr von € 200 durch die
F+U garantiert. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den
Nachweis zu führen, dass der F+U kein oder ein geringerer
Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist.
ALLGEMEINE TEILNAHME- UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch
die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren.
Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des
Visums
ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen
Botschaft möglich, das den Verzicht auf die Einreise in
Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so
ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich
(siehe 6.4.c und 6.8), für eine Zimmerkündigung gilt Punkt 6.4.e.
6.3 Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir Studienberatung
sowie Unterstützung bei der Beantragung provisorischer
Zulassungen an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass durch diese Leistungen kein Anspruch auf einen Studienplatz
an einer Hochschule oder einem Studienkolleg entsteht.
Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung liegt ausschließlich
bei der jeweiligen Bildungseinrichtung und entzieht
sich unserem Einflussbereich.
Alle Auskünfte und Informationen, insbesondere im Rahmen
mündlicher Beratung, erfolgen nach bestem Wissen und auf
Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
Da sich Verfahren und Anforderungen jederzeit ändern
können, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität mündlicher oder informeller Aussagen.
Eine Haftung für daraus resultierende Nachteile ist
ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
Die Kundinnen und Kunden sind jederzeit selbst für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und rechtzeitige Bereitstellung ihrer
persönlichen Angaben und Bewerbungsunterlagen verantwortlich.
Auf Nachfrage sind die erforderlichen Unterlagen
vollständig und in angemessener Form zur Verfügung zu stellen.
Werden Daten und Dokumente nicht rechtzeitig oder
nicht vollständig eingereicht, oder erscheint der Kunde ohne
vorherige Absage zu vereinbarten Beratungsterminen, kann
der Anspruch auf weitere Inanspruchnahme des Services
nach Ermessen der beratenden Person verfallen.
Bei Buchung des Services „provisorische Zulassung“ gilt: Der
Service ist nur in Verbindung mit einem Intensivkurs mit mindestens
12 Wochen buchbar. Der Bewerbungsprozess beginnt
nach vollständigem Zahlungseingang und nach Erhalt aller
für die Bewerbung notwendigen Dokumente. Die Kündigung
des Sprachkurses nach Beginn des Bewerbungsprozesses ist
nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, bei einem Verzicht
auf die Einreise nach Deutschland und bei Ablehnung der
Bewerbung
durch die Universität möglich. Ungeachtet
dessen,
gelten die Punkte 6.1 – 6.2 und 6.4. – 6.9. Im Falle einer
wirksamen Kündigung verpflichtet sich der Teilnehmer
a) einen Nachweis der Botschaft zu erbringen, dass auf die
Einreise und verzichtet wird und
b) einen Nachweis von der Universität über den Verzicht auf
den Studienplatz vorzulegen.
6.4 Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen
der Kurse sowie der Unterkunft, falls gebucht, ist das Datum
des Kursbeginns. Bei Kündigung des Kurses wird automatisch
auch die Unterkunft storniert. Bei Rücktritt von weniger als 3
Wochen vor Kursbeginn werden folgende Stornierungsgebühren
erhoben:
a. Bis eine Woche vor Kursbeginn: € 145 für den Kurs; € 180 für
die Unterkunft.
b. Bis Freitag, 12:00 Uhr vor Kursbeginn: die Kursgebühr für eine
Kurswoche; die Miete für 2 Wochen plus € 130 Verwaltungsgebühr
für die Unterkunft; nach diesem Zeitraum aber noch
vor Kursbeginn:die Anmeldegebühr plus die Kursgebühr für
zwei Kurswochen oder im Falle eines Einzelunterrichts die
Kursgebühr für zwei Einzelstunden; die Miete für zwei Wochen
plus € 130 Verwaltungsgebühr für die Unterkunft.
c. Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der
damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen
nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
d. Auch bei Nichtaufnahme des Kurses ist die volle Kursgebühr
zu bezahlen.
e. Nach Mietantritt ist eine Kündigung der Unterkunft unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs vollen Wochen
und der Begleichung einer Kündigungsgebühr von € 150
möglich.
f. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu
führen, dass der F+U kein oder ein geringerer Schaden als
die genannten Gebühren entstanden ist.
6.5 Für externe Prüfungen (TestDaF, TELC, TOEFL®, TOEIC®, ECL,
TestAS,
OnDaF, IELTS u. a.) gelten die Rücktritts- und Gebührenregelungen
der jeweiligen Lizenzgeber.
6.6 Transfer- sowie weitere Sonderleistungen können bis 3 Tage
vor Leistungsbeginn kostenlos storniert werden. Danach ist eine
Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
6.7 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der F+U entscheidend.
6.8 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche
Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese
Vorrang.
6.9 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt
die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen,
dass der F+U kein Schaden oder in wesentlich geringerer
Höhe entstanden ist.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers werden gemäß
den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere
gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des TMG verarbeitet
und geschützt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen
personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten
sind den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder
Kursteilnehmer erhält, zu entnehmen.
8. Pflichten und Leistungen der F+U
8.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie für die
Höhe der Kursgebühren und des Mietzinses sind die Beschreibungen
und Preise der deutschen und englischen Broschüre
maßgebend. Weitere Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
8.2 Die F+U verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten
und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig
sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw.
Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.
8.3 Alle Sprachkurse der F+U dienen der beruflichen, schulischen
oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung
auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
8.4 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges
gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die F+U behält sich Änderungen
vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert
werden.
8.5 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme
notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer
schriftlich bekannt zu geben.
8.6 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche
Änderung in diesem Sinne.
8.7. Schulbescheinigungen und Bestätigungen werden nur ausgestellt
soweit alle Rechnungen bzw. Raten beglichen sind.
8.8. Mit der Anmeldebestätigung garantieren wir eine Niveaudifferenzierung
des Unterrichts nach dem Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen wie folgt: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Der
Teilnehmer muss mit der Buchung F+U über sein Sprachniveau
in Kenntnis gesetzt haben.
9. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
9.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung um Lehrgang
und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
9.2 die am Unterrichts- bzw. Wohnort geltende Hausordnung zu
beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte
und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen
der Mitarbeiter der F+U im Rahmen der Hausordnung zu
folgen,
9.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen
des Lehrgangsziels zu erwerben,
9.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an
Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
9.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw.
der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
9.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu
wahren sowie
9.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
Der F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche
wegen
Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis 9.7 geltend
zu machen.
10. Ausschluss und Kündigung durch die F+U
10.1 Die F+U behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Ziffer 9 vorsätzlich
oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung,
ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
10.2 Der F+U steht weiterhin ein Kündigungsrecht zu, wenn der
Teilnehmer mit der Entrichtung der geschuldeten Lehrgangsgebühren
bzw. dem Mietzins in Verzug ist und trotz Mahnung
nicht bezahlt. Gleiches gilt, wenn eine Fehlzeitenquote nach
Vorgabe der Ausländerbehörden (visumspflichtige Kursteilnehmer)
überschritten wird, der gemeinsame Unterricht wiederholt
gestört wird oder das Lehrgangsziel nachweislich
nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen
Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis
zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen
ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
11. Sonstiges
11.1 Eine Haftung der F+U für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang
mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme
an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen.
Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung
oder eines Lehrgangsabbruchs wegen
Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bereits
gezahlte Gebühren werden erstattet. Sofern wesentliche Vertragspflichten
betroffen sind, ist die Haftung der F+U bei leichter
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind
wesentliche
Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben
und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der F+U
nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren
Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
11.2 Soweit der F+U die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer
über die für die F+U zuständige Verwaltungs- Berufsgenossenschaft
bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder
unter der Voraussetzung unfallversichert, dass sie eine Krankenversicherung
nachweisen können. Unfallversichert sind
dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
12. Ausschlussfrist
Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit
der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrundes
mehr als sechs Wochen vergangen sind.
13. Nebenabreden/Salvatorische Klausel
13.1 Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für
den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen
hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel
durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung
nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen
der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen,
wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser
Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund
dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.4. Weiterhin gelten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener
Daten, die Hausordnung und Schulordnung sowie
die ausgehändigten Verhaltensregeln und Informationsbroschüren
sofern sie Verhaltensregeln enthalten.
Stand 21.07.2025