Ausbildung zum Übersetzer*in in Heidelberg an der F+U

Übersetzer*innen müssen neben einer exzellenten Beherrschung der Muttersprache und einer sehr hohen sprachlichen und kulturellen Kompetenz in den Fremdsprachen auch ein großes technisches Know-how im Umgang mit den heute gängigen Hilfsmitteln (CAT-Tools, Datenbanken, Internetrecherche etc.) vorweisen.

Aus einer Bündelung verschiedener Faktoren, wie Textsorte oder Übersetzungsauftrag, ergibt sich dann die Übersetzungsart, die von „eng am Ausgangstext“ bis hin zu „paraphrasierend“ und „umschreibend“ variieren kann. Ausgehend von dieser Tatsache, zielt unser Übersetzer-Studiengang darauf ab, den Studierenden das nötige Handwerkszeug zu vermitteln, um später im Berufsleben bestehen und erfolgreich als Übersetzer*in arbeiten zu können. Die Ausbildung ist praxisnah und marktgerecht gestaltet.

Nach nur sechs Monaten (ca. 650 Unterrichtseinheiten) haben Sie die Möglichkeit eine staatliche Prüfung oder eine IHK Prüfung für eine Sprache abzulegen. Sie vertiefen Ihre fundierten Sprachkenntnisse und werden parallel an die Techniken bzw. Methoden des professionellen Übersetzens herangeführt. In landeskundlichen Modulen vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in den Bereichen Volkswirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des jeweiligen Sprachlandes.

Die Ausbildung auf einen Blick

Ausbildungsbeginn
Jährlich im September

Ort
Heidelberg

Staatlich anerkannt
Englisch, Spanisch, Französisch

Fachmodule
Übersetzungen allgemein- und fachsprachiger Texte:

  • Übersetzung in die Fremdsprache
  • Übersetzung aus der Fremdsprache
  • Stegreifübersetzungen
  • Einübung spezieller Übersetzungstechniken
  • Arbeiten mit einem Übersetzungsprogramm („Trados“)
     

Landeskunde/Fachgebiete:

  • Volkswirtschaftslehre / Betriebswirtschaftslehre
  • Marketing
  • Bank- und Finanzwesen / Internationaler Handel
  • Informations- und Telekommunikationstechnologie
  • Umwelt / Recht / Politik

Ausbildungsförderung

  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
  • Bildungskredit
  • Ratenzahlung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Kenntnisse der Zielsprache C1 und Kenntnisse der Hauptsprache (Deutsch) C2
  • Schulabschluss: mindestens mittlerer Bildungsabschluss
  • Berufsabschluss: mind. 1,5-jährige abgeschlossene Ausbildung zum*r Fremdsprachenkorrespondent*in oder Europasekretär*in

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung zum*r Übersetzer*in erfüllen?

Variante 1: staatlich anerkannte*r Übersetzer*in

A) Sprachkenntnisse: Kenntnisse der Zielsprache: C1 und Kenntnisse der Hauptsprache (Deutsch): C2
B) Schulabschluss: Mindestens mittlerer Bildungsabschluss 
C) Berufsabschluss: Kaufmännischer Berufsabschluss wie mindestens eine 1,5-jährige abgeschlossene Ausbildung zum*r Fremdsprachenkorrespondenten*in, Europasekretär*in oder Welthandelskorrespondenten*in

Variante 2: geprüfte*r Übersetzer*in (IHK)

A) Sprachkenntnisse: Kenntnisse der Zielsprache: C1 und Kenntnisse der Hauptsprache (Deutsch): C2
B) Berufs- oder Studienabschluss: Kaufmännischer Berufsabschluss wie Fremdsprachenkorrespondent*in, Europasekretär*in, Reiseverkehrskaufmann*frau o.ä.;
oder ein kaufmännischer Studienabschluss wie Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Diplomkaufmann*frau o.ä.; oder ein Philologischer Studienabschluss. 
C) Eine mindestens einjährige Berufspraxis

Aus welchem Sprachangebot kann ich bei der Ausbildung zum Übersetzer*in wählen?

Die Ausbildung kann in folgenden Sprachen immer in Kombination mit der Hauptsprache Deutsch absolviert werden: Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Italienisch u. a.

Welchen Abschluss erhalte ich nach der Ausbildung zum*r Übersetzer*in?

Variante 1: Staatlich anerkannte*r Übersetzer*in*: die Prüfung wird in unserem Haus vor einer staatlichen Prüfungskommission abgelegt. Das Bestehen der staatlichen Prüfung ermöglicht Ihnen eine Beeidigung.*

Variante 2: Geprüfte*r Übersetzer*in (IHK): die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Italienisch u. a.**

* die staatliche Anerkennung liegt im Übersetzer für die Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Französisch vor.

**abhängig vom aktuellen Prüfungsangebot der zuständigen IHK. Kann nach Bedarf angefragt werden.

Wer vor der IHK eine Prüfung zum Übersetzer ablegen möchte, sollte über die fremdsprachliche Ausbildung hinaus noch eine mindestens halbjährige Berufspraxis mit übersetzender Tätigkeit nachweisen können. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Sprachen mit einer IHK Prüfung zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden können. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrer örtlichen IHK.
Beachten Sie auch, dass die Voraussetzung für eine Beeidigung als Übersetzer der staatlich anerkannte Übersetzer ist. Der IHK-Abschluss reicht hierfür nicht aus.

Welche Inhalte werden innerhalb der Ausbildung zum*r Übersetzer*in gelehrt?

Der Unterricht ist in zwei thematische Blöcke unterteilt:
1. Übersetzungen allgemeiner und fachsprachiger Texte
a. Übersetzung in die Fremdsprache
b. Übersetzung aus der Fremdsprache
c. Stegreifübersetzungen
d. Einübung spezieller Übersetzungstechniken 
e. Arbeiten an einer Übersetzungssoftware („Trados“) 
2. Fachgebiete
a. Volkswirtschaftslehre / Betriebswirtschaftslehre
b. Marketing
c. Bank- und Finanzwesen / Internationaler Handel
d. Informations- und Telekommunikationstechnologie 
e. Umwelt / Recht / Politik/Landeskunde

Dauer der Ausbildung: Sechs Monate; entspricht 650 Unterrichtseinheiten 
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag, 12.30 Uhr -18.15 Uhr

Berufsperspektiven als Übersetzer*in

In Zeiten der immer weiter voranschreitenden Globalisierung und der damit einhergehenden Internationalisierung nahezu aller Bereiche unseres täglichen Lebens, werden auch Fremdsprachenberufe und im Besonderen der Beruf des Übersetzers immer wichtiger. Heutzutage gibt es kaum mehr ein Unternehmen, das nicht international tätig ist.

Der Bedarf an qualifizierten Übersetzern*innen steigt täglich weiter. Der größte und vielleicht prestigeträchtigste Arbeitgeber ist weiterhin die Europäische Union mit ihren 23 Amtssprachen.

 

Übersetzer*innen sind aber nicht nur in der Politik und bei Internationalen Organisationen, sondern mehr und mehr auch in der freien Wirtschaft gefragt, wo sie als Sprach- und Kulturmittler innerhalb von international tätigen Großkonzernen ihren Beitrag zum Erfolg des Unternehmens beisteuern können.

Der Übersetzerabschluss öffnet die Tür zu einer ganzen Bandbreite von interessanten und abwechslungsreichen Berufen. Neben der eigentlichen Übersetzertätigkeit werden Übersetzer*innen unter anderem auch als Gesprächsdolmetscher, Terminologen, Kulturexperten, Lexikographen, Untertitler oder Sprachlehrer eingesetzt.

Virtuelle Infoveranstaltung: „Karriere mit Fremdsprachen“

Virtuelle Infoveranstaltung: „Karriere mit Fremdsprachen“

Erfahren Sie mehr zu den Ausbildungsgängen Fremdsprachenkorrespondent*in, Europasekretär*in, Welthandelskorrespondent*in sowie Übersetzer*in und kommen Sie zu unserer virtuellen Infoveranstaltung.

Wir informieren Sie über die Zugangsvoraussetzungen, Ablauf, Berufsperspektiven, Fördermöglichkeiten und was die Ausbildung so besonders macht.
 


 

Dienstag, 18.04.2023, 19:30 Uhr
► Online-Event

 

Dienstag, 16.05.2023, 19:30 Uhr
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Dienstag, 13.06.2023, 19:30 Uhr
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Dienstag, 11.07.2023, 19:30 Uhr
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Eva Riemersma
Schulleiterin Fremdsprachenberufe

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